Ihr Haus verbrauchtzu viel. Ich findeheraus, warum.
Energieberatung für Wohngebäude in Aachen und der Städteregion Aachen. Unabhängig,
ohne Produktverkauf — mit Sanierungsfahrplan, Förderantrag und
Baubegleitung aus einer Hand.
50 % Zuschuss auf die Beratung Antrag und Nachweise inklusive Antwort in unter 24 Stunden
Verwurzelt in Aachen
Sanierungs-Check
Vier Angaben genügen für eine erste Einordnung Ihres Gebäudes.
A+ABCDEFGHFB
heuteerreichbar
Heizkosten heute
–
Mögliche Ersparnis
–
CO₂ heute
–
Mögliche Förderung
–
Unverbindliche Orientierung auf Basis typischer Baualterskennwerte —
kein Ersatz für einen Energieausweis nach dem
Gebäudemodernisierungsgesetz. Stand: .
Am 29. Juli 2026 hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
das Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Die starre 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare
Energien bei neuen Heizungen ist entfallen — Sie haben wieder die freie Wahl der
Heiztechnik. Bereits am 21. Juli wurden die Förderbedingungen von
BAFA und KfW neu geordnet.
Freie Wahl heißt allerdings auch: Die Verantwortung für die richtige Entscheidung
liegt jetzt vollständig bei Ihnen. Wer heute noch fossil heizt, muss die
Biotreppe ab 2029 und steigende CO₂-Preise mitrechnen. Genau da setzt meine
Arbeit an — ich rechne Ihnen die Varianten über die gesamte Nutzungsdauer durch,
statt Ihnen ein Produkt zu verkaufen.
Die Beratungspflicht vor dem Einbau einer Brennstoffheizung ist entfallen.
Der Klimageschwindigkeits-Bonus liegt jetzt bei % statt 20 % und schmilzt ab Februar 2027 halbjährlich weiter ab.
Der iSFP-Bonus gilt nur noch für den Kostenanteil über €.
Vorher & nachher
Der Unterschied ist im Alltag spürbar
Ob kalte Wände und hohe Heizkosten im Winter oder Überhitzung im Sommer:
Eine energetische Sanierung wirkt sich unmittelbar auf Komfort,
Behaglichkeit und laufende Kosten aus — unabhängig davon, ob sie in
einem oder in mehreren Schritten umgesetzt wird.
Unrenovierte Gebäude zeigen im ungedämmten Zustand kalten Zug und hohen
Energieverbrauch — im sanierten Zustand stehen höchster Komfort und Effizienz im Vordergrund.
Der geförderte Fahrplan für Ihr Haus: Ich nehme das Gebäude vor Ort auf,
berechne den Ist-Zustand und entwickle daraus eine Sanierungsstrategie —
als Gesamtsanierung oder in sinnvollen Einzelschritten über mehrere Jahre.
Vor-Ort-Aufnahme mit Fotodokumentation
Offizieller iSFP-Bericht mit Umsetzungsplan
Kosten, Einsparung und Förderung je Schritt
Erstellt in der ab September 2026 verbindlichen iSFP-Version 2.6
Pflicht bei Verkauf und Vermietung — spätestens bei der Besichtigung
unaufgefordert vorzulegen. Ich stelle Bedarfs- oder Verbrauchsausweis aus,
registriere ihn und erkläre Ihnen die Werte fürs Verkaufsgespräch.
Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, raumweise Heizlastberechnung nach
DIN EN 12831 und Heizungscheck. Die Heizlast verhindert den teuersten Fehler
beim Heizungstausch: die überdimensionierte Wärmepumpe.
15 % gefördert · ab 300 € Investition
Unabhängig. Ohne Provision. Ohne Produktinteresse.
Ich verkaufe keine Heizungen, keine Dämmstoffe und keine Photovoltaikanlagen.
Ich erhalte keine Provisionen, Vermittlungshonorare oder Rückvergütungen von
Herstellern, Handwerksbetrieben oder Banken. Mein Honorar zahlen ausschließlich
Sie — und deshalb ist meine Empfehlung ausschließlich Ihrem Interesse verpflichtet.
Diese Unabhängigkeit ist keine Marketingaussage, sondern
Fördervoraussetzung: Für die geförderte Energieberatung des Bundes ist
die Neutralität des Beraters verbindlich vorgeschrieben.
Ablauf
Fünf Schritte bis zum ausgezahlten Zuschuss
01
Kostenloses Erstgespräch
Kostenloses Erstgespräch
Wir telefonieren 15 bis 20 Minuten. Sie schildern Ihr Vorhaben, ich stelle
die entscheidenden Fragen: Baujahr, bisherige Sanierungen, Heizung,
Zeithorizont. Danach wissen Sie, welche Leistung Sie brauchen, welche
Förderung realistisch ist und was das kostet — auch dann, wenn ich Ihnen
davon abrate.
Angebot und Förderantrag
Sie erhalten ein schriftliches Festpreisangebot mit klar beschriebenem
Leistungsumfang. Darin ist ausgewiesen, welcher Anteil des Honorars
gefördert wird und was für Sie unterm Strich bleibt. Den BAFA-Antrag für
die Beratung stelle ich für Sie — Sie unterschreiben nur die Vollmacht.
Vor-Ort-Termin
Ich nehme Ihr Gebäude auf: Bauteilaufbauten, Fenster, Heizung, Lüftung,
Warmwasser, Dämmzustand. Dafür brauche ich zwei bis drei Stunden und Zugang
zu Keller, Dachboden und Heizungsraum. Eine Checkliste, was Sie bereitlegen
sollten, bekommen Sie vorab per E-Mail.
Auswertung und Beratung
Ich bilanziere Ihr Gebäude und entwickle die Sanierungsvarianten mit Kosten,
Einsparung, Amortisation und Förderung. Das Ergebnis besprechen wir in Ruhe —
vor Ort oder per Video. Fragen Sie so lange, bis alles klar ist. Genau dafür
ist dieser Termin da.
Antrag und Umsetzung
Vor der Beauftragung des ersten Handwerkers stellen wir die Förderanträge —
die Reihenfolge ist entscheidend. Auf Wunsch begleite ich anschließend die
Umsetzung: Angebotsprüfung, Baustellenkontrolle, Rechnungsprüfung und am
Ende die Bestätigung nach Durchführung, mit der Ihr Zuschuss fließt.
Förderung
Was der Staat zu Ihrem Vorhaben beiträgt
Alle Werte nach der BEG-Reform vom 21. Juli 2026. Ich rechne Ihre konkrete
Konstellation vor der Beauftragung durch.
BEG Einzelmaßnahmen
20 % max.
Grundförderung %
iSFP-Bonus Pp
Für Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung und Heizungsoptimierung. Förderfähig
bis € je Wohneinheit — mit Sanierungsfahrplan
bis €. Der iSFP-Bonus gilt seit Juli 2026
nur noch für den Kostenanteil oberhalb von €.
Heizungstausch · KfW 458
bis 70 %
Grundförderung %
Klimageschwindigkeit %
Einkommens-Bonus 10–40 %
Förderfähig sind derzeit € für die erste
Wohneinheit. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind zum
21. Juli 2026 entfallen. Je nach Einkommen und Ausgangslage sind Sätze
von 30 % bis zu 70 % möglich, in engen Einzelfällen mehr.
Fachplanung & Baubegleitung
50 %
der förderfähigen Ausgaben
Bis € förderfähige Ausgaben bei Ein- und
Zweifamilienhäusern, ab drei Wohneinheiten € je
Einheit bis maximal €. Die Hälfte meines Honorars
für die Baubegleitung übernimmt damit der Staat.
Bitte zuerst anrufen, dann unterschreiben
Fördermittel müssen vor Beginn des Vorhabens beantragt werden.
Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder
Leistungsvertrags — nicht erst der Baubeginn. Ein einziger zu früh
unterschriebener Handwerkerauftrag kostet die komplette Förderung, und daran
lässt sich nachträglich nichts mehr ändern. Planungs- und Beratungsleistungen
dürfen Sie dagegen jederzeit beauftragen.
Warum Warten Geld kostet
Die Förderung wird planmäßig abgeschmolzen. Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist
zum 21. Juli 2026 von 20 auf Prozent gesunken und
sinkt ab dem halbjährlich um weitere vier
Prozentpunkte, bis er 2028 ausläuft. Auch die förderfähigen Höchstkosten für
die erste Wohneinheit werden ab diesem Datum halbjährlich um
€ reduziert. Wer den Heizungstausch um zwei
Jahre schiebt, verliert bei einem Einfamilienhaus schnell einen vierstelligen
Betrag.
Stand: .
Sie wissen nicht, welcher Topf für Sie passt?
Zwanzig Minuten am Telefon reichen für eine erste belastbare Einschätzung.
Zehn Jahre Technische Gebäudeausrüstung. Eine klare Haltung.
Ich bin André Schellenberg, Ingenieur für Energie- und Umwelttechnik und
Energieberater für Wohngebäude in Aachen und der Städteregion Aachen.
Seit über zehn Jahren arbeite ich im Bereich Technische Gebäudeausrüstung
(TGA) — Heizung, Lüftung, Sanitär, Klimatechnik — und kenne die Gebäude
und ihre Haustechnik daher nicht nur aus der Theorie, sondern aus der
praktischen Planung und Umsetzung.
Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind für mich keine Schlagworte, sondern
der Grund, warum ich diesen Beruf gewählt habe: Jedes Gebäude, das
weniger Energie verbraucht, ist ein kleiner, aber realer Beitrag zur
CO₂-Neutralität. Gleichzeitig ist mir wichtig, dass sich eine Sanierung
für Sie auch wirtschaftlich trägt — Technik muss Ihrem Zuhause dienen,
nicht umgekehrt.
Was Sie von mir bekommen, ist eine ehrliche, technisch fundierte
Einschätzung. Ich verkaufe keine Produkte und vertrete keine Hersteller
— wenn sich eine Maßnahme in Ihrem Fall nicht rechnet, sage ich Ihnen
das offen.
Eingetragen in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes — Experten-ID EB523388
Ingenieur für Energie- und Umwelttechnik · über 10 Jahre Erfahrung in der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA)
Mitglied im GIH NRW e. V. — Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker
Das hängt vom Gebäude ab. Für einen individuellen Sanierungsfahrplan für ein
Einfamilienhaus liegen die Honorare marktüblich im mittleren vierstelligen
Bereich. Davon übernimmt der Bund 50 %, höchstens
€ bei Ein- und Zweifamilienhäusern und
€ ab drei Wohneinheiten. Sie bekommen vorab ein
Festpreisangebot, in dem der Förderanteil bereits abgezogen ist.
Vom Vor-Ort-Termin bis zum fertigen Fahrplan vergehen üblicherweise drei bis
fünf Wochen, abhängig davon, wie vollständig die Gebäudeunterlagen vorliegen.
Der Ortstermin dauert zwei bis drei Stunden, das Abschlussgespräch etwa eine
Stunde. Wenn es eilt, sagen Sie es im Erstgespräch — dann finden wir eine Lösung.
Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude in aller Regel ja: Bei
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, bei der Anlagentechnik und bei jeder
Sanierung zum Effizienzhaus muss ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des
Bundes eingetragener Experte eingebunden sein. Nur bei der reinen
Heizungsförderung genügt oft ein Fachunternehmen.
Die frühere gesetzliche Pflicht, sich vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung
beraten zu lassen, ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz im Juli 2026
entfallen. Wirtschaftlich lohnt sich die Beratung trotzdem fast immer.
Der Verbrauchsausweis rechnet mit dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei
Jahre und sagt damit mehr über die Vorbewohner aus als über das Haus — ein
sparsamer Rentner und eine fünfköpfige Familie erzeugen im selben Gebäude
völlig unterschiedliche Werte. Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude selbst
und ist die Grundlage jeder seriösen Sanierungsplanung.
Ein Bedarfsausweis ist unter anderem zwingend bei Wohngebäuden mit bis zu vier
Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die
seither nicht entsprechend modernisiert wurden, sowie bei Neubauten. Sonst
dürfen Sie wählen.
Häufiger, als viele denken. Entscheidend ist nicht das Baujahr, sondern die
Vorlauftemperatur, die Ihr Haus an den kältesten Tagen braucht. Liegt sie bei
55 Grad oder darunter, arbeitet eine moderne Wärmepumpe wirtschaftlich.
Liegt sie darüber, prüfe ich zuerst die günstigeren Hebel: hydraulischer
Abgleich, Austausch einzelner unterdimensionierter Heizkörper, Dämmung der
obersten Geschossdecke. Diese Rechnung sollten Sie machen, bevor Sie eine
Anlage bestellen — nicht danach.
Einen gültigen Energieausweis, spätestens bei der Besichtigung und
unaufgefordert. Schon in der Immobilienanzeige sind Pflichtangaben
vorgeschrieben: Art des Ausweises, Endenergiewert, wesentlicher Energieträger,
Baujahr und Effizienzklasse. Fehlen sie, ist das eine Ordnungswidrigkeit und
kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Kalkulieren Sie ein bis zwei Wochen Vorlauf ein — melden Sie sich also vor dem
Inserat, nicht danach.
Ja, aber begrenzt. Die oberste Geschossdecke beheizter Räume muss so gedämmt
sein, dass der Wärmedurchgangskoeffizient 0,24 W/(m²·K) nicht überschreitet.
Die Pflicht entfällt, wenn das Dach darüber entsprechend gedämmt ist oder die
Decke den Mindestwärmeschutz erfüllt.
Die wichtige Ausnahme: Wer ein Haus mit höchstens zwei Wohnungen seit dem
1. Februar 2002 selbst bewohnt, ist befreit. Diese Befreiung endet
beim Eigentümerwechsel — der neue Eigentümer muss nachrüsten. Genau
deshalb ist die Frage beim Hauskauf so relevant.
Nicht ganz. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz und
hat das Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Die Vorgabe, dass jede neue Heizung zu
mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen muss, ist entfallen —
es gilt wieder weitgehend freie Heizungswahl.
Aber: Die Brennstoffe selbst werden schrittweise klimaneutral. Ab 2029 greift
die sogenannte Biotreppe mit steigenden biogenen Anteilen in Gas und Heizöl.
Wer heute eine Gasheizung einbaut, trifft also eine Wette auf künftige
Brennstoffpreise. Genau diese Rechnung mache ich mit Ihnen — über die volle
Lebensdauer der Anlage, nicht über die nächsten drei Jahre.
Immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss
eines Liefer- oder Leistungsvertrags, nicht erst der Baubeginn. Ein
unterschriebener Handwerkerauftrag vor der Antragstellung kostet die komplette
Förderung, und daran lässt sich nachträglich nichts mehr ändern.
Ausgenommen sind Planungs- und Beratungsleistungen: Mich dürfen Sie jederzeit
beauftragen. Der sichere Weg ist deshalb: erst Beratung, dann Antrag, dann
Handwerkervertrag mit aufschiebender Bedingung, dann Umsetzung.
In den meisten Fällen ja — er muss aber richtig eingesetzt werden. Der
iSFP-Bonus hebt den Fördersatz bei Einzelmaßnahmen um 5 Prozentpunkte und
verdoppelt die förderfähigen Höchstkosten der ersten Wohneinheit von
€ auf €.
Neu seit der Reform vom 21. Juli 2026: Der Bonus wird nur noch auf den
Kostenanteil oberhalb von € gewährt. Bei
kleineren Maßnahmen bringt er also keinen zusätzlichen Zuschuss mehr — sein
Wert liegt dann in der Planung und der richtigen Reihenfolge. Ich sage Ihnen
im Erstgespräch offen, ob sich der Fahrplan bei Ihnen rechnet.
Kontakt
Reden wir über Ihr Haus
Das Erstgespräch kostet Sie nichts außer zwanzig Minuten.