André Schellenberg Ingenieur für Energie- & Umwelttechnik

Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes

Ihr Haus verbraucht zu viel. Ich finde heraus, warum.

Energieberatung für Wohngebäude in Aachen und der Städteregion Aachen. Unabhängig, ohne Produktverkauf — mit Sanierungsfahrplan, Förderantrag und Baubegleitung aus einer Hand.

50 % Zuschuss auf die Beratung Antrag und Nachweise inklusive Antwort in unter 24 Stunden

Verwurzelt in Aachen

Sanierungs-Check

Vier Angaben genügen für eine erste Einordnung Ihres Gebäudes.

Markierungen: die Stufen der Wärmeschutzverordnungen

Heizung
Bereits saniert

Heizkosten heute
Mögliche Ersparnis
CO₂ heute
Mögliche Förderung

Unverbindliche Orientierung auf Basis typischer Baualterskennwerte — kein Ersatz für einen Energieausweis nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Stand: .

Genaue Analyse anfragen

Neu seit Juli 2026

Zwei Gesetze, vier Wochen, alles anders

Am 29. Juli 2026 hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) das Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Die starre 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen ist entfallen — Sie haben wieder die freie Wahl der Heiztechnik. Bereits am 21. Juli wurden die Förderbedingungen von BAFA und KfW neu geordnet.

Freie Wahl heißt allerdings auch: Die Verantwortung für die richtige Entscheidung liegt jetzt vollständig bei Ihnen. Wer heute noch fossil heizt, muss die Biotreppe ab 2029 und steigende CO₂-Preise mitrechnen. Genau da setzt meine Arbeit an — ich rechne Ihnen die Varianten über die gesamte Nutzungsdauer durch, statt Ihnen ein Produkt zu verkaufen.

  • Die Beratungspflicht vor dem Einbau einer Brennstoffheizung ist entfallen.
  • Der Klimageschwindigkeits-Bonus liegt jetzt bei % statt 20 % und schmilzt ab Februar 2027 halbjährlich weiter ab.
  • Der iSFP-Bonus gilt nur noch für den Kostenanteil über €.

Vorher & nachher

Der Unterschied ist im Alltag spürbar

Ob kalte Wände und hohe Heizkosten im Winter oder Überhitzung im Sommer: Eine energetische Sanierung wirkt sich unmittelbar auf Komfort, Behaglichkeit und laufende Kosten aus — unabhängig davon, ob sie in einem oder in mehreren Schritten umgesetzt wird.

Vergleich eines unsanierten und eines sanierten Wohngebäudes: hoher Wärmeverlust und Überhitzungsgefahr im unsanierten Zustand gegenüber minimalem Wärmeverlust, sommerlicher Kühle und hoher Behaglichkeit im sanierten Zustand durch Dämmung, Wärmepumpe, Lüftung mit Wärmerückgewinnung und PV-Energiemanagement
Unrenovierte Gebäude zeigen im ungedämmten Zustand kalten Zug und hohen Energieverbrauch — im sanierten Zustand stehen höchster Komfort und Effizienz im Vordergrund.
Energieeffizienz-Expertenliste
für Förderprogramme des Bundes
BAFA · Energieberatung
Wohngebäude (EBW)
GIH NRW e. V.
Mitglied

Antragsberechtigt für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM und WG) · Energieeffizienz-Expertenliste-ID: EB523388

Leistungen

Von der ersten Idee bis zur ausgezahlten Förderung

Ich rechne, plane, beantrage und kontrolliere — damit Ihr Haus sparsamer wird und Sie die Fördermittel bekommen, die Ihnen zustehen.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der geförderte Fahrplan für Ihr Haus: Ich nehme das Gebäude vor Ort auf, berechne den Ist-Zustand und entwickle daraus eine Sanierungsstrategie — als Gesamtsanierung oder in sinnvollen Einzelschritten über mehrere Jahre.

  • Vor-Ort-Aufnahme mit Fotodokumentation
  • Offizieller iSFP-Bericht mit Umsetzungsplan
  • Kosten, Einsparung und Förderung je Schritt
  • Erstellt in der ab September 2026 verbindlichen iSFP-Version 2.6
Beratung mit 50 % gefördert

Energieausweis

Pflicht bei Verkauf und Vermietung — spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorzulegen. Ich stelle Bedarfs- oder Verbrauchsausweis aus, registriere ihn und erkläre Ihnen die Werte fürs Verkaufsgespräch.

Registriert · 10 Jahre gültig

Fördermittelberatung

BEG, KfW, BAFA: Ich prüfe, welche Programme greifen, wie sie sich kombinieren lassen und in welcher Reihenfolge beantragt wird.

Fachplanung & Baubegleitung

Angebotsprüfung, Baustellenkontrolle und die Bestätigung nach Durchführung, ohne die kein Zuschuss ausgezahlt wird.

50 % gefördert

Thermografie

Wärmebilder machen sichtbar, wo die Energie verloren geht — damit Sie nicht die intakte Fassade dämmen, während die Geschossdecke offen ist.

Termine Okt.–März

Blower-Door-Test

Luftdichtheitsmessung nach DIN EN ISO 9972 mit Leckageortung — am besten, solange Undichtigkeiten noch reparierbar sind.

Heizungsoptimierung

Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und Heizungscheck. Die Heizlast verhindert den teuersten Fehler beim Heizungstausch: die überdimensionierte Wärmepumpe.

15 % gefördert · ab 300 € Investition

Unabhängig. Ohne Provision. Ohne Produktinteresse.

Ich verkaufe keine Heizungen, keine Dämmstoffe und keine Photovoltaikanlagen. Ich erhalte keine Provisionen, Vermittlungshonorare oder Rückvergütungen von Herstellern, Handwerksbetrieben oder Banken. Mein Honorar zahlen ausschließlich Sie — und deshalb ist meine Empfehlung ausschließlich Ihrem Interesse verpflichtet.

Diese Unabhängigkeit ist keine Marketingaussage, sondern Fördervoraussetzung: Für die geförderte Energieberatung des Bundes ist die Neutralität des Beraters verbindlich vorgeschrieben.

Ablauf

Fünf Schritte bis zum ausgezahlten Zuschuss

  1. Kostenloses Erstgespräch

    Wir telefonieren 15 bis 20 Minuten. Sie schildern Ihr Vorhaben, ich stelle die entscheidenden Fragen: Baujahr, bisherige Sanierungen, Heizung, Zeithorizont. Danach wissen Sie, welche Leistung Sie brauchen, welche Förderung realistisch ist und was das kostet — auch dann, wenn ich Ihnen davon abrate.

  2. Angebot und Förderantrag

    Sie erhalten ein schriftliches Festpreisangebot mit klar beschriebenem Leistungsumfang. Darin ist ausgewiesen, welcher Anteil des Honorars gefördert wird und was für Sie unterm Strich bleibt. Den BAFA-Antrag für die Beratung stelle ich für Sie — Sie unterschreiben nur die Vollmacht.

  3. Vor-Ort-Termin

    Ich nehme Ihr Gebäude auf: Bauteilaufbauten, Fenster, Heizung, Lüftung, Warmwasser, Dämmzustand. Dafür brauche ich zwei bis drei Stunden und Zugang zu Keller, Dachboden und Heizungsraum. Eine Checkliste, was Sie bereitlegen sollten, bekommen Sie vorab per E-Mail.

  4. Auswertung und Beratung

    Ich bilanziere Ihr Gebäude und entwickle die Sanierungsvarianten mit Kosten, Einsparung, Amortisation und Förderung. Das Ergebnis besprechen wir in Ruhe — vor Ort oder per Video. Fragen Sie so lange, bis alles klar ist. Genau dafür ist dieser Termin da.

  5. Antrag und Umsetzung

    Vor der Beauftragung des ersten Handwerkers stellen wir die Förderanträge — die Reihenfolge ist entscheidend. Auf Wunsch begleite ich anschließend die Umsetzung: Angebotsprüfung, Baustellenkontrolle, Rechnungsprüfung und am Ende die Bestätigung nach Durchführung, mit der Ihr Zuschuss fließt.

Förderung

Was der Staat zu Ihrem Vorhaben beiträgt

Alle Werte nach der BEG-Reform vom 21. Juli 2026. Ich rechne Ihre konkrete Konstellation vor der Beauftragung durch.

BEG Einzelmaßnahmen

20 % max.

  • Grundförderung %
  • iSFP-Bonus Pp

Für Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung und Heizungsoptimierung. Förderfähig bis € je Wohneinheit — mit Sanierungsfahrplan bis €. Der iSFP-Bonus gilt seit Juli 2026 nur noch für den Kostenanteil oberhalb von €.

Heizungstausch · KfW 458

bis 70 %

  • Grundförderung %
  • Klimageschwindigkeit %
  • Einkommens-Bonus 10–40 %

Förderfähig sind derzeit € für die erste Wohneinheit. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind zum 21. Juli 2026 entfallen. Je nach Einkommen und Ausgangslage sind Sätze von 30 % bis zu 70 % möglich, in engen Einzelfällen mehr.

Fachplanung & Baubegleitung

50 %

  • der förderfähigen Ausgaben

Bis € förderfähige Ausgaben bei Ein- und Zweifamilienhäusern, ab drei Wohneinheiten € je Einheit bis maximal €. Die Hälfte meines Honorars für die Baubegleitung übernimmt damit der Staat.

Bitte zuerst anrufen, dann unterschreiben

Fördermittel müssen vor Beginn des Vorhabens beantragt werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags — nicht erst der Baubeginn. Ein einziger zu früh unterschriebener Handwerkerauftrag kostet die komplette Förderung, und daran lässt sich nachträglich nichts mehr ändern. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen Sie dagegen jederzeit beauftragen.

Warum Warten Geld kostet

Die Förderung wird planmäßig abgeschmolzen. Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist zum 21. Juli 2026 von 20 auf Prozent gesunken und sinkt ab dem halbjährlich um weitere vier Prozentpunkte, bis er 2028 ausläuft. Auch die förderfähigen Höchstkosten für die erste Wohneinheit werden ab diesem Datum halbjährlich um € reduziert. Wer den Heizungstausch um zwei Jahre schiebt, verliert bei einem Einfamilienhaus schnell einen vierstelligen Betrag.

Stand: .

Sie wissen nicht, welcher Topf für Sie passt?

Zwanzig Minuten am Telefon reichen für eine erste belastbare Einschätzung.

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Porträt von André Schellenberg

Über mich

Zehn Jahre Technische Gebäudeausrüstung. Eine klare Haltung.

Ich bin André Schellenberg, Ingenieur für Energie- und Umwelttechnik und Energieberater für Wohngebäude in Aachen und der Städteregion Aachen. Seit über zehn Jahren arbeite ich im Bereich Technische Gebäudeausrüstung (TGA) — Heizung, Lüftung, Sanitär, Klimatechnik — und kenne die Gebäude und ihre Haustechnik daher nicht nur aus der Theorie, sondern aus der praktischen Planung und Umsetzung.

Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind für mich keine Schlagworte, sondern der Grund, warum ich diesen Beruf gewählt habe: Jedes Gebäude, das weniger Energie verbraucht, ist ein kleiner, aber realer Beitrag zur CO₂-Neutralität. Gleichzeitig ist mir wichtig, dass sich eine Sanierung für Sie auch wirtschaftlich trägt — Technik muss Ihrem Zuhause dienen, nicht umgekehrt.

Was Sie von mir bekommen, ist eine ehrliche, technisch fundierte Einschätzung. Ich verkaufe keine Produkte und vertrete keine Hersteller — wenn sich eine Maßnahme in Ihrem Fall nicht rechnet, sage ich Ihnen das offen.

  • Eingetragen in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes — Experten-ID EB523388
  • Ingenieur für Energie- und Umwelttechnik · über 10 Jahre Erfahrung in der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA)
  • Mitglied im GIH NRW e. V. — Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker
  • Einzugsgebiet: Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg, Würselen

Häufige Fragen

Was Hauseigentümer mich am häufigsten fragen

Das hängt vom Gebäude ab. Für einen individuellen Sanierungsfahrplan für ein Einfamilienhaus liegen die Honorare marktüblich im mittleren vierstelligen Bereich. Davon übernimmt der Bund 50 %, höchstens € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und € ab drei Wohneinheiten. Sie bekommen vorab ein Festpreisangebot, in dem der Förderanteil bereits abgezogen ist.

Vom Vor-Ort-Termin bis zum fertigen Fahrplan vergehen üblicherweise drei bis fünf Wochen, abhängig davon, wie vollständig die Gebäudeunterlagen vorliegen. Der Ortstermin dauert zwei bis drei Stunden, das Abschlussgespräch etwa eine Stunde. Wenn es eilt, sagen Sie es im Erstgespräch — dann finden wir eine Lösung.

Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude in aller Regel ja: Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, bei der Anlagentechnik und bei jeder Sanierung zum Effizienzhaus muss ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragener Experte eingebunden sein. Nur bei der reinen Heizungsförderung genügt oft ein Fachunternehmen.

Die frühere gesetzliche Pflicht, sich vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung beraten zu lassen, ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz im Juli 2026 entfallen. Wirtschaftlich lohnt sich die Beratung trotzdem fast immer.

Der Verbrauchsausweis rechnet mit dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre und sagt damit mehr über die Vorbewohner aus als über das Haus — ein sparsamer Rentner und eine fünfköpfige Familie erzeugen im selben Gebäude völlig unterschiedliche Werte. Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude selbst und ist die Grundlage jeder seriösen Sanierungsplanung.

Ein Bedarfsausweis ist unter anderem zwingend bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die seither nicht entsprechend modernisiert wurden, sowie bei Neubauten. Sonst dürfen Sie wählen.

Häufiger, als viele denken. Entscheidend ist nicht das Baujahr, sondern die Vorlauftemperatur, die Ihr Haus an den kältesten Tagen braucht. Liegt sie bei 55 Grad oder darunter, arbeitet eine moderne Wärmepumpe wirtschaftlich.

Liegt sie darüber, prüfe ich zuerst die günstigeren Hebel: hydraulischer Abgleich, Austausch einzelner unterdimensionierter Heizkörper, Dämmung der obersten Geschossdecke. Diese Rechnung sollten Sie machen, bevor Sie eine Anlage bestellen — nicht danach.

Einen gültigen Energieausweis, spätestens bei der Besichtigung und unaufgefordert. Schon in der Immobilienanzeige sind Pflichtangaben vorgeschrieben: Art des Ausweises, Endenergiewert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse. Fehlen sie, ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Kalkulieren Sie ein bis zwei Wochen Vorlauf ein — melden Sie sich also vor dem Inserat, nicht danach.

Ja, aber begrenzt. Die oberste Geschossdecke beheizter Räume muss so gedämmt sein, dass der Wärmedurchgangskoeffizient 0,24 W/(m²·K) nicht überschreitet. Die Pflicht entfällt, wenn das Dach darüber entsprechend gedämmt ist oder die Decke den Mindestwärmeschutz erfüllt.

Die wichtige Ausnahme: Wer ein Haus mit höchstens zwei Wohnungen seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, ist befreit. Diese Befreiung endet beim Eigentümerwechsel — der neue Eigentümer muss nachrüsten. Genau deshalb ist die Frage beim Hauskauf so relevant.

Nicht ganz. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz und hat das Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Die Vorgabe, dass jede neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen muss, ist entfallen — es gilt wieder weitgehend freie Heizungswahl.

Aber: Die Brennstoffe selbst werden schrittweise klimaneutral. Ab 2029 greift die sogenannte Biotreppe mit steigenden biogenen Anteilen in Gas und Heizöl. Wer heute eine Gasheizung einbaut, trifft also eine Wette auf künftige Brennstoffpreise. Genau diese Rechnung mache ich mit Ihnen — über die volle Lebensdauer der Anlage, nicht über die nächsten drei Jahre.

Immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, nicht erst der Baubeginn. Ein unterschriebener Handwerkerauftrag vor der Antragstellung kostet die komplette Förderung, und daran lässt sich nachträglich nichts mehr ändern.

Ausgenommen sind Planungs- und Beratungsleistungen: Mich dürfen Sie jederzeit beauftragen. Der sichere Weg ist deshalb: erst Beratung, dann Antrag, dann Handwerkervertrag mit aufschiebender Bedingung, dann Umsetzung.

In den meisten Fällen ja — er muss aber richtig eingesetzt werden. Der iSFP-Bonus hebt den Fördersatz bei Einzelmaßnahmen um 5 Prozentpunkte und verdoppelt die förderfähigen Höchstkosten der ersten Wohneinheit von € auf €.

Neu seit der Reform vom 21. Juli 2026: Der Bonus wird nur noch auf den Kostenanteil oberhalb von € gewährt. Bei kleineren Maßnahmen bringt er also keinen zusätzlichen Zuschuss mehr — sein Wert liegt dann in der Planung und der richtigen Reihenfolge. Ich sage Ihnen im Erstgespräch offen, ob sich der Fahrplan bei Ihnen rechnet.

Kontakt

Reden wir über Ihr Haus

Das Erstgespräch kostet Sie nichts außer zwanzig Minuten.

0151 62525022Mo–Fr, telefonisch am besten vormittags E-Mail schreibenkontakt@energieberater-schellenberg.de
Einzugsgebiet
Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg und Würselen — die gesamte Städteregion Aachen.
Reaktionszeit
Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden, werktags meist am selben Tag.
Was Sie bereitlegen sollten
Baupläne, Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, Rechnungen früherer Modernisierungen, Schornsteinfegerprotokoll. Fehlendes rekonstruiere ich.

Schritt 1 von 2 — Worum geht es?

Worum geht es?

Ihr Anliegen
Gebäudetyp

Wird aus dem Sanierungs-Check oben übernommen.